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Das Info- und Presseportal
Alle Internetsiegel-Informationen auf einen Blick

Alle hierin enthaltenen Pressemitteilungen sind vom Verein sicherer und seriöser Internetshopbetreiber e.V. verfasst.

Der aktuelle Mitgliederstand
15.03.2017, 1.121 Mitglieder mit 1.426 Onlineshops

Das Internetsiegel erhält schon das fünfte Mal den Innovationspreis, erneut wegen hohen Nutzwert
Eine Experten-Jury zeichnet das Internetsiegel mit dem Prädikat in Folge BEST OF 2017 aus
Zertifikat-Innovationspreis-BetOf-2017

Der Verein feiert in 2017 sein 10-jähriges Jubiläum
Mehr hierzu ...hier klicken...

Das Internetsiegel erhält schon wieder den Innovationspreis, erneut wegen hohen Nutzwert
Eine Experten-Jury um den Schirmherrn TÜV Informationstechnik GmbH zeichnet das Internetsiegel mit dem Prädikat in Folge BEST OF 2016 aus
certificate-innovation2016

Der Verein startet zum März 2016 das Angebot Testemeinenshop.de
Als kostenfreies Angebot für jeden Onlineshopbetreiber kann der Shop um die rechtlichen Inhalte rechtlich eingeschätzt werden
testemeinenshop

Das Internetsiegel erhält den Innovationspreis, erneut wegen hohen Nutzwert
Eine Experten-Jury um den Schirmherrns Microsoft Deutschland zeichnet das Internetsiegel mit dem Prädikat in Folge BEST OF 2015 aus
Best-OF-2015-Innovationspreis-web

Das Internetsiegel in Folge ausgezeichnet, hoher Nutzwert
Eine Experten-Jury zeichnet das Internetsiegel mit dem Prädikat in Folge BEST OF 2013 aus
Das Internetsiegel mit hohem Nutzwert

 

 

 

 

 

 




Das Zertifikat als PDF-Datei ansehen Als PDF downloaden   Pressemeldung bei openpr

Internetsiegel Betrug-Schutz
Dem Betrug vorbeugen - denn die Identität der Onlineshops mit dem Internetsiegel ist nachgewiesen
Internetsiegel-Betrug-Schutz
Der Vortsand, 15.01.2013. Durch vorliegenden Gewerbenachweis und der Ausweiskopie des Inhabers oder Geschäftsführers ist die die Identität der Anbieterdaten nachgewiesen. Sollte es wider erwarten dazu kommen, dass Verbraucher Forderungen an einen Mitgliedershop stellen die nicht erfüllt werden, steht dem Verbraucher zunächst die Schlichtungsstelle des Internetsiegel zur Verfügung. Da die Mitglieder sich verpflichten diese in vollem Umfang zu akzeptieren, wird bei erfolglosen Schlichtungsversuchen dem Kunden die Dienste des externen und unabhängigen Inkassobüros kostenfrei zur Verfügung gestellt. Das Internetsiegel als Gütesiegel des Vertrauens für den Verbraucherschutz. Das Internetsiegel erhielt die Auszeichnung einer Experten-Jury mit dem Prädikat BEST OF 2012. Mit Hinweis auf besonderen Nutzen des Mittelstand. Die Seriosität und die Sicherheit sind Zeichen und Aufgabe des Internetsiegel und stellt auch ein Betrug-Schutz dar.

Das Gütesiegel des Vereins wird täglich rund 1,2 Mio. Mal in deutschsprachigen Onlineshops angezeigt und wird nur jenen Shops verliehen, die anwaltlich geprüft, die Vereinskriterien erfüllen. Zu diesen Kriterien gehören Verbraucherorientierte Punkte aber auch gesetzliche Selbstverständlichkeiten. Dem Verbraucher stehen kostenfrei neben Rat und Tat die Schlichtungsstelle bei Streitigkeiten zwischen Händler und Verbraucher zur Verfügung. So wird dem Betrug vorgebeugt.
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Das Internetsiegel mit hohem Nutzwert
Eine Experten-Jury zeichnet das Internetsiegel mit dem Prädikat BEST OF 2012 aus
Das Internetsiegel mit hohem Nutzwert

 

 

 

 

 

 




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Joerg-Eichinger-ViI30.01.2012
Der Vorstand wurde für weitere zehn Jahre gewählt
Vorstandswahlen und Satzungsänderung des in Offenburg ansässigen Verein sicherer und seriöser Internetshopbetreiber e. V.

Der Verein sicherer und seriöser Internetshopbetreiber e. V. mit Sitz in Offenburg wurde vier Jahre alt und hat nun 833 bundesweite Mitglieder mit rund 1.100 Internetshops. Er zertifiziert Onlineshops mit dem bekannten Siegel „Geprüfter Shop – sicher einkaufen“. Zur Jahreshauptversammlung, am 27.01.2012 wurde nach den ersten vier Jahren der Vorstand neu gewählt. Die Vereinsgründer wurden in Ihren Aufgaben bestätigt und einstimmig von der ordentlichen Mitgliederversammlung erneut gewählt. Herr Jörg Eichinger Präsident, Herr Markus Blank Vizepräsident, Herr Patrick Gendrisch Datenschutzbeauftragter, Frau Diana Lehmann Schriftführerin und Michael Eichinger als Kassenwart. Neu sind die beiden Beisitzer Heidi Langenbach und Horst Schumann.

In der ordentlichen Mitgliederversammlung wurde einstimmig über die Verlängerung der Legislaturperiode von vier auf zehn Jahre abgestimmt.

Das Gütesiegel des Vereins wird täglich rund 1,2 Mio. Mal in deutschsprachigen Onlineshops angezeigt und wird nur jenen Shops verliehen, die anwaltlich geprüft, die Vereinskriterien erfüllen. Zu diesen Kriterien gehören Verbraucherorientierte Punkte aber auch gesetzliche Selbstverständlichkeiten. Dem Verbraucher stehen kostenfrei neben Rat und Tat die Schlichtungsstelle bei Streitigkeiten zwischen Händler und Verbraucher zur Verfügung.
PM bei openpr
 

16.02.2012
ADZINE- Das Magazin für Onlinemarketing zitiert unseren Vorsitzenden
hier klicken

BDSG-Novelle200910.01.2012
Übergangsfrist der Datenschutznovelle 2009 läuft zum 31.08.2012 aus
Jörg Eichinger,
Am 31.08.2012 läuft die Übergangsfrist der 2009 beschlossenen Bundesdatenschutz-Novelle aus.
Wer ab September 2012 keine hieb- und stichfeste Werbeeinverständniserklärung vorweisen kann, wird ein Problem haben. Hieb- und stichfest heißt, dass der Werbende eine vorliegende Werbegenehmigung (am besten mit Unterschrift) des Verbrauchers vorlegen kann. Das einfache Häkchen „JA, ich will den Newsletter“ reicht hierbei nicht aus. Denn Sie können das Setzen des Häkchens nicht nachweisen. Ein so genanntes Double-OptIn, also einer gesondert zugestellten Email mit Bestätigungslink, könnte auch nicht ausreichen. Denn es gibt bereits Rechtsprechungen, in denen die Gerichte Beweise und Ausdrucke verlangen, in denen der Verbraucher zugestimmt hat Emails zu bekommen (BGH Urteil vom 11.03.2004 I ZR 81/01 E-Mail-Werbung). Auch in einem ähnlichen Fall der AOK Plus, die allgemeine Ortskrankenkasse für Sachsen und Thüringen, hatte der Kläger vor dem OLG Dresden am 22.09.2007 14- U 721/09 Recht zugesprochen bekommen. Im vorliegenden Fall kontaktierte die Beklagte zwar telefonisch den Verbraucher, doch liegt es nah, dass die Gerichte sich auch in Bezug auf die Email-Ansprache so einlassen.

Es gibt wohl von einigen wenigen Interessensverbänden Aussagen, dass die Emailwerbung über Double-OptIn generiert, ausreichen würde. Doch davon würden wir grundsätzlich abraten, denn ein aktuelles Urteil hat noch niemand angestrebt.

Was kann der Onlineshopbetreiber tun um für den eigenen Shop echte Newsletter-Leser zu gewinnen?
Eine Antwort auf diese Frage gestaltet sich schwierig, denn eine Unterschrift gibt der Kunde im Onlineshop nicht ab. Durch das Bundesdatenschutzgesetz darf der Onlineshopbetreiber das nicht.

Mann kann dem Kunden eine gesonderte Paketkarte beilegen, in dem man ihn dazu auffordert diese Karte zurück zu senden. Am besten mit einem Anreiz, wie zum Beispiel einem Gewinnspiel oder einem Einkaufsgutschein für den nächsten Einkauf.

Oder man nutzt Anbieter, die einen so genannten „Stand-Alone“-Letter an ihre eigenen Kunden versenden. Das kostet zwar, kann aber durchaus erfolgreich sein. Grundsätzlich wäre hierbei darauf zu achten, dass der Versender der Werbebotschaft selbst ein nachweisliches OptIn hat. Auch sollte der Anbieter Ihnen zielgruppenaffine Verbraucher anbieten können. Beachten sollte man dabei allerdings, je mehr Affinitäten man verlangt, desto teurer wird der Versendungsauftrag im Namen des Anbieters. Es verspricht allerdings eine höhere Response.

Was auch immer der einzelne Shopbetreiber für die Zukunft plant, er sollte seinen Datenbankbestand aktualisieren oder im September 2012 löschen um auch weiterhin unangreifbar zu sein.
PM bei openpr

e-commerce-Magazin Ausgabe 05/1012.08.2010
Pro und Contra Re-Targeting
Web-Analyse-Anbieter sehen Re-Targeting als probates Mittel, verloren gegangene Interessenten doch noch zu Käufern zu wandeln. Jörg Eichinger, Präsident des Vereins sicherer und seriöser Internetshopbetreiber, sieht diese Ambitionen kritisch.

„Das Nachbearbeiten von nicht verkauften Warenkörben ist meines Erachtens deshalb unzulässig, weil zum einen eine Geschäftsbeziehung durch das Nichtbestellen des Kunden nicht zustande kam und zum anderen hierzu kein ausdrückliches OptIn für die Werbegenehmigung erteilt wurde. Somit liegt ein Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) vor und vor allem ein Verstoß gegen 4 und 7 des 2009 novellierten Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), indem eine unzumutbare Belästigung definiert wird.

Hier weiterlesen                                              e-commerce-Magazin


18.02.2010
Workshop für Onlineshopbetreiber
Suchmaschinenrelevanz; Die Relevanz der Artikel verbessern um bessere Suchergebnisse zu erzielen

Der Präsident des Verein sicherer und seriöser Internetshopbetreiber e. V. und Inhaber einer Marketing- und Werbeagentur, Herr Jörg Eichinger, wird auf seiner diesjährigen Seminar-Tour durch Deutschland auch Halt in Ihrer Nähe machen. Er definiert in dieser Workshopreihe die Eigenschaften, die Onlineshops in den Suchergebnissen erst wirklich berücksichtigen. Wonach sucht und bewertet eine Suchmaschine? Wer die Antworten kennt, kann seine Artikel besser vermarkten. Herr Eichinger berichtet von bisherigen Teilnehmern zu diesem Thema, die zuvor Fremdfirmen beauftragten um in den Suchmaschinen besser platziert zu sein, doch seit Umsetzung der relevanten Kriterien seien die Ergebnisse deutlich verbessert worden.
Zu dem Workshop werden keine Handouts oder andere Unterlagen überreicht, es sei notwendig, so Jörg Eichinger, gehörte Beispiele selbst mitzuschreiben. Es bleibt im Anschluss genügend Zeit, um auf individuelle Fragen einzugehen.
Die Teilnahme am etwa vierstündigen Workshop ist auf 15-20 Personen begrenzt und kostet für Nichtmitglieder € 59,50 inkl. MwSt.. Für Mitglieder des Vereins ist die Teilnahme kostenfrei.
Termine:
06.05.2010 München 17:30 Uhr IntercityHotel, Bayerstr. 10, 80335 München
07.05.2010 Stuttgart 17:30 Uhr IntercityHotel, Arnulf-Klett-Platz 2
13.05.2010 Essen 17:30 Uhr IntercityHotel, Hachestr. 10, 45127 Essen
14.05.2010 Frankfurt 17:30 Uhr IntercityHotel, Poststr. 8, 60329 Frankfurt
03.06.2010 Hannover 17:30 Uhr IntercityHotel, Rosenstr. 1, 30159 Hannover
04.06.2010 Berlin 17:30 Uhr IntercityHotel, Am Ostbahnhof 5, 10243 Berlin
10.06.2010 Erfurt 17:30 Uhr IntercityHotel, Willy-Brandt-Platz 11
11.06.2010 Dresden 17:30 Uhr IntercityHotel, Wiener Platz 8, 01069 Dresden
Anmledung auf www.internetsiegel.net/anmeldung

10.02.2009
Tausende von Internetshopbetreiber sind betroffen
Erster Siegelanbieter der rechtskonform prüfen lässt

Der Verein sicherer und seriöser Internetshopbetreiber e.V. ist erster und derzeit einziger Siegelanbieter der in Puncto Prüfung geltender Rechtsprechung entspricht.
Nahezu alle Gütesiegelanbieter prüfen Onlineshops nach ihren jeweiligen Kriterien selbst. Doch das OLG Düsseldorf (Az. I20 U 14/06) und das LG Darmstadt (Az. 22 O 100/08, ähnl. LG Hannover, Urteil vom 30.08.2001, Az. 25 O 3590/01) haben entschieden dies ist unrechtmäßig, da keine neutrale und unabhängige Stelle prüfe. Damit sind alle Internetshopbetreiber die ein solches Gütesiegel nutzen betroffen und sind mit der Nutzung eines solchen Siegels abmahnfähig.
Es gibt einige kommerzielle Siegelanbieter die sich auf die Initiative D21 berufen, diese jedoch augenscheinlich auf gesetzliche Selbstverständlichkeiten beruht. Auch die Überwachung dieser Initiative stellt keine externe, unabhängige und neutrale Prüfstelle dar. Insbesondere weil Teile der Organe der Initiative D21 selbst kommerzielle Siegelanbieter sind. „Ein Schelm wer dabei böses denkt“ (Zitat Heinz Erhardt)
Der Verein sicherer und seriöser Internetshopbetreiber e. V. hat hierauf reagiert. Seit 09.02.2009 gibt der Verein die Prüfungen in eine externe und unabhängige Stelle ab. Erst nach positivem Ergebnis verleiht der Verein das Gütesiegel „Geprüfter Shop“. Der Verein hat in den über 500 betroffenen Internetshops der 340 Mitglieder das Gütesiegel abgeändert. Zwar waren die Prüfungen mit der Erfüllung der strengen Kriterien bisher alle vom Verein selbst durchgeführt worden, doch wird der Zusatz „Geprüfter Shop“ erst nach erneuter Prüfung der externen Stelle wieder zur Verfügung gestellt. Damit gehört der Verein neben dem TÜV-Süd mit dem Gütesiegel „Safer-Shopping“ zu den einzigen Anbieter, die rechtskonforme Gütesiegel verleihen.


12.12.2008
Rahmenvertrag bezüglich 5. Novelle der VerpackungsVO geschlossen

Der Verein sicherer und seriöser Internetshopbetreiber e.V. hat für alle seine Mitglieder einen Rahmenvertrag mit dem marktführenden dualen Systemanbieter geschlossen, dem sich die Mitglieder anschliessen können. Nach diesem Vertrag kommen keinerlei Mindestabnahmen, Mindermengenzuschläge oder Bearbeitungsgebühren auf die Shopbetreiber zu. Die Entsorgungskosten sind rein auf das tatsächliche Volumen des Shopbetreibers zu leisten. Und zwar zu äusserst günstigen Konditionen. Somit hat der Verein federführend eine positive Lösung für seine Mitglieder geschaffen.
 

10.07.2008
Entwicklungsstand des Vereins nach nur 10 Monaten

der am 14.09.2007 gegründete Verein sicherer und seriöser Internetshopbetreiber weist heute bereits 164 Mitglieder (Stand 10.07.2008) auf. Unser Verein wurde von einigen Internetshopbetreibern gegründet die zwar die Wichtigkeit eines „Gütesiegels“ kennen, doch nicht länger bereit waren monatliche Gebühren in kommerzielle Hände zu geben deren Interessen aus der Natur der Dinge heraus im Geld verdienen liegen und nicht ausschließlich um den eigentlichen Sinn und Zweck; Sicherheit und Seriosität nachzuweisen. Ein eigenwirtschaftliches Unternehmen lebt von Einnahmen und kann deshalb nur den Erfolg am Ertrag messen. Der Verein hingegen wird keinen Ertrag erwirtschaften, sondern lediglich kostendeckend arbeiten. So arbeiten alle Organe ehrenamtlich mit der Zielsetzung ein unparteiisches Siegel auf dem Markt zu etablieren, dem man Glauben und Vertrauen schenken kann.
Selbstverständlich prüft der Verein durch verschiedene, eigens programmierte Tools die Sicherheit der Mitgliedershops. Strenge Aufnahmekriterien müssen erfüllt werden die der Verein prüft. Zum Beispiel muss bei Abfragen von Bankdaten oder Kreditkartennummern ein sicherer SSL-Tunnel vorhanden sein; die Anbieterangaben müssen nachgewiesen vollständig inkl. Ausweiskopie vorliegen; die Erklärungen zur Einhaltung des BDSG sowie des TMG müssen vorliegen, die Datensicherheit wird regelmäßig geprüft und vieles mehr.
Der Verein informiert bei gesetzlichen Änderungen der AGB´s, tauscht innerhalb der Mitglieder geldwerte Tipps, bietet Erfahrungsaustausch im internen Forum und bietet den Mitgliedern die kostenfreie Nutzung des Partnerinkassounternehmens an.
Im Vordergrund jedoch steht, dass durch verschiedene Studien und Umfragen bekannt, Seriosität und Sicherheit bezeugt wird. Laut einer aktuellen Studie der IWB zum Beispiel kaufen 40,2% der Shopbesucher nicht, weil sie mangelnde Seriosität unterstellen. Überzeugen ist nicht geschafft indem man sein Design oder den Preis verbessert, sondern dann, wenn über einen neutralen Zeugen die Gewissheit erhält. Hierfür steht der Verein. Sollte es dennoch Grund zu Beanstandungen über einen Mitgliedershop geben, so steht die Schlichtungsstelle kostenfrei zur Verfügung. Bereits heute erhält die Schlichtungsstelle rund 3 Schlichtungsanfragen je Woche, aus insgesamt rund 380 Shops. Bisher konnten alle Vorfälle im Sinne beider Parteien gelöst werden und nur in zwei Fällen musste den Mitgliedershops durch Uneinsichtigkeit der rechtlichen Situation das Siegel entzogen werden. In diesen Fällen wurde dem Kunden das externe Inkassobüro des Vereins kostenfrei mit seinen Diensten zur Verfügung gestellt.


 

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